Der Strombezug an der Entnahmestelle soll mit einem Leistungsfaktor cos j zwischen 0,93 induktiv und 1,0 erfolgen. Wenn dieser Leistungsfaktor nicht eingehalten wird, ist vom Kunden zu eigenen Lasten in Abstimmung mit der SWLN eine geeignete Blindstromkompensation einzubauen. Wird der Leistungsfaktor unterschritten bzw. ist der Leistungsfaktor kapazitiv, so erfolgt die Verrechnung der angefallenen Blindarbeit zu folgenden Preisen:
Blindarbeitspreis in Cent/Wh |
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Nettopreis |
Bruttopreis |
Blindarbeitspreis |
2,45 |
2,92 |