Netzentgelte Strom Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitäts-Versorgungs-Netzen (StromNEV) vom 25. Juli 2005.
Die für den Energieverbund Gierstädt von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2015 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz von dem Energieverbund Gierstädt umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2015 angewandt. Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt jeder Nutzer des Netzes von dem Energieverbund Gierstädt zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2015 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund derzeit noch ausstehender BNetzA-Bescheide oder anderer regulatorischer Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.