Sonderkunden-Umlage gem. § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i. V. m. § 9 Abs. 7 KWK-G

Sonderkunden-Umlage gem. § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i. V. m. § 9 Abs. 7 KWK-G

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Nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 4. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, welche aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher umgelegt. Durch die BNetzA wurde mit Beschluss vom 14.12.2011 die Höhe der Umlage für das Jahr 2012 festgelegt.
Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern erhoben.

Jahr

Letztverbrauchergruppe A in Cent/kWh

Letztverbrauchergruppe B in Cent/kWh

Letztverbrauchergruppe C in Cent/kWh

2012

0,151

0,050

0,025

2013

0,329

0,050

0,025

  • Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle.
  • Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Ct/kWh.
  • Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 Ct/kWh.